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Homeoffice Pflicht: Was sie bedeutet und wie Arbeitgeber einen nachhaltigen Mehrwert schaffen

Blog / 23. Januar 2021 / bei Christoph Drebes
Homeoffice Pflicht

Lesezeit: 8 Minuten

 

Inhalt:

Um die Corona-Pandemie wirksam einzudämmen, hat der Gesetzgeber neue Regelungen erlassen. So tritt in Deutschland in Kürze eine Verordnung in Kraft, die eine Homeoffice-Pflicht umfasst. Wie sehen die konkreten Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Praxis aus? Und warum wäre ein individuelles Recht zum mobilen Arbeiten die bessere Option? Eine Analyse.

HOMEOFFICE-PFLICHT MIT VIELEN OFFENEN FRAGEN

Im Homeoffice arbeiten, wo immer möglich: Schon seit Wochen appelliert die Politik an Unternehmen wie an Beschäftigte, sich an dieser Maxime zu orientieren. Nur so lassen sich zwei bedeutende Ziele erreichen: Den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten und Kontakte am Arbeitsplatz auf ein Minimum zu reduzieren. Nachdem immer noch viele Firmen – oder auch deren Beschäftigte – dieser Empfehlung nicht nachgekommen sind, hat die Bundesregierung reagiert: Mit einer Homeoffice-Pflicht – quasi. Denn herausgekommen ist ein dünner Kompromiss. Viele Arbeitnehmer – und auch deren Arbeitgeber – hätten sich mehr Klarheit in Verbindung mit der Vorschrift gewünscht.

DIE AKTUELLEN ZAHLEN ZUM HOMEOFFICE

Zuletzt hatten im November bundesweit nur 14 Prozent der Beschäftigten überwiegend von zu Hause gearbeitet, so eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung. In der Zeit des ersten Lockdowns im April 2020 waren es 27 Prozent.

Neuesten Schätzungen des Forschungsinstituts der Arbeit (IZA) zufolge arbeiten aktuell im Januar 2021 jedoch wieder mehr Menschen von zu Hause aus: 25 Prozent. Laut ifo-Institut für Wirtschaftsforschung ist das volle Potenzial allerdings bei Weitem nicht ausgeschöpft: Möglich wäre ein Anteil von bis zu 56 Prozent.

Klar ist: Längst nicht alle Jobs sind „remote“ möglich – man denke nur an all diejenigen, die in der Produktion oder in der Pflege tätig sind. Dennoch wird deutlich, dass noch Luft nach oben ist. Und auch wenn Vorschriften nie der letzte Schluss der Weisheit sein können: Übergangsweise kann eine Homeoffice-Pflicht sicherlich ein sinnvolles Mittel sein, um die Heimarbeits-Quote zu erhöhen.

Zwar gibt es für Unternehmen nun durchaus eine grundsätzliche Homeoffice-Pflicht. Oder vielmehr: Eine Anordnung, Arbeit im Homeoffice zu ermöglichen. Doch daraus leitet sich kein individuelles Recht auf mobiles Arbeiten für Angestellte ab. Und genau das wäre wünschenswert gewesen – vor allem in der Pandemie, aber auch darüber hinaus. Übrigens nicht nur in der Wirtschaft, sondern insbesondere im öffentlichen Sektor. Denn gerade Behörden bilden häufig das Schlusslicht, wenn es um Alternativen zu klassischen Arbeitsmodellen geht.

Unter dem Strich sind (nicht nur) viele Human Resources Experten bereits seit langer Zeit davon überzeugt: Die Zukunft liegt in agilem, flexiblem und kreativem Arbeiten. Vor allem in Bereichen, wo schnelle Entscheidungen und eine hohe Innovationsfähigkeit gefragt sind, braucht es neue Denkansätze – und letztlich eine Unternehmens- bzw. Organisationskultur, die von Vertrauen und Transparenz geleitet ist.

In zukunftsfähigen Modellen ist Präsenz vor Ort nicht mehr hinreichend nötig. Vielmehr wird das Bürogebäude zu einer Art informellem Meeting Point, während die Mobilität zunimmt. Die damit verbundenen Vorteile liegen auf der Hand:

VORTEILE VON RECHT AUF HOMEOFFICE WÄHREND DER PANDEMIE

  • Umfassende Reduktion von Kontaktpunkten
  • Keine Arbeitswege und damit keine Notwendigkeit zur Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel
  • Virtuelle statt Präsenz-Meetings und damit Vermeiden von Kontakten

VORTEILE VON RECHT AUF HOMEOFFICE AUCH UNABHÄNGIG VON DER PANDEMIE

  • Mitarbeiter werden „en passant“ digital geschult, indem sie virtuelle Tools verstärkt nutzen (Kommunikation, Projektmanagement etc.).
  • Es entsteht eine höhere Flexibilität durch wechselnde Arbeitsorte.
  • Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist gewährleistet.
  • Das Büro wird zum informellen Meeting Point, wo sich Kollegen bei Bedarf treffen.
  • Flächen und damit Kosten lassen sich einsparen. Der Energieverbrauch sinkt und es wird ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
  • Es entsteht mehr Effizienz durch Fokussierung auf operative Tätigkeiten.
  • Erhebliche Verbesserungen resultieren im Hinblick auf die Unternehmens- (und Vertrauens-) Kultur.
  • Die Planbarkeit für alle Beteiligten steigt, wenn geklärt ist, wer in welchem Rhythmus von wo arbeitet.

Mehr Infos über die Vorteile von mobilem Arbeiten und wie es gelingt.

Statt ein individuelles Recht für Arbeitnehmer auf Homeoffice einzuräumen, setzt die nun beschlossene Regelung am anderen Ende an: Sie nimmt Unternehmen in die Pflicht, Homeoffice zum Regelfall zu machen. Und das für einen befristeten Zeitraum.

WAS BEDEUTET DIE HOMEOFFICE-PFLICHT?

Nach der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gilt ab Mittwoch, 27. Januar 2021 (bis zunächst zum 15. März 2021) die Pflicht, „soweit dies nach den betrieblichen Gegebenheiten möglich ist, Home-Office anzubieten und betriebsbedingte Personenkontakte durch geringere Raumbelegung zu reduzieren“. Ergo: Beschäftigten muss ein Heimarbeitsangebot gemacht werden, „wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen“.

Die beschlossene Regelung unterscheidet sich von einem ersten Verordnungsentwurf, den Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Vorfeld der Bund-Länder-Beratungen präsentiert hatte. Dieser war verbindlicher und hatte nicht zuletzt einen Paragraphen beinhaltet, der die Frage nach Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldtatbeständen regelte. Ebenso sollten Kontrollbehörden der Länder darin erweiterte Befugnisse zugestanden werden. Somit bleiben Fragen – und Kritikpunkte:

PROBLEM 1: AUSGESTALTUNG DER HOMEOFFICE-PFLICHT

Zwar kann der Chef in der Regel nicht mehr darauf bestehen, dass Angestellte ins Büro kommen. Doch es fehlen konkrete Anhaltspunkte, was „dringende betriebliche Gründe“ für die Ablehnung von Homeoffice-Angeboten sind. So ist nicht geklärt, ob beispielsweise fehlendes technisches Equipment bereits genügt, um Mitarbeiter doch zu einer Anwesenheit zu verpflichten. Immerhin sind sich Arbeitsrechtler in einem Punkt weitgehend einig: Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

PROBLEM 2: INDIVIDUELLES RECHT AUF HOMEOFFICE

Zwar müssen Arbeitgeber die Möglichkeit auf Homeoffice einräumen, doch – paradoxerweise – resultiert daraus kein individuelles Recht von Mitarbeitern, die Heimarbeit einzufordern. Zwar könnte das Unternehmen bei der Arbeitsschutzbehörde oder dem Unfallversicherungsträger angezeigt werden, sofern der Homeoffice-Pflicht ohne ausreichende Gründe nicht nachgekommen wird. Doch natürlich wird das kaum jemand tun wollen wird. Somit kann es im Einzelfall schwierig bleiben, das Homeoffice-Recht durchzusetzen.

PROBLEM 3: KONTROLLEN

Zwar haben die Arbeitsschutzbehörden der Länder, die Berufsgenossenschaften und die Unfallversicherungsträger eine grundlegende Kontrollfunktion – durchaus auch in Bezug auf die Durchsetzung der nun beschlossenen Regelung. Doch die dürfte in der Praxis schwer zu erfüllen sein, sodass flächendeckende Kontrollen nicht zu erwarten sind. Ungeklärt ist auch die Frage, welche Rolle Betriebsräte in diesem Kontext spielen werden. Zwar gehört es zu ihren Aufgaben, sich für die Belange von Beschäftigten einzusetzen – auch hinsichtlich der Arbeitsbedingungen. Doch ob sie willens sind, sich adäquat für mobiles Arbeiten einsetzen, muss zumindest bezweifelt werden.

PROBLEM 4: SANKTIONSMÖGLICHKEITEN

Meist lassen sich Regelungen nur durchsetzen, wenn entsprechende Verstöße auch sanktioniert werden. Doch eben diese Konsequenzen sind nicht ohne weiteres zu ziehen: Ordnungswidrigkeiten müssen erstmal nachweisbar sein. Ohne konkrete Anhaltspunkte ist das für Behörden schwierig. Und auch im Falle des Falles sind Strafen verhältnismäßig niedrig: Aktuell ist lediglich geplant, Bußgelder von bis zu 5.000 Euro zu verhängen. Außerdem gibt es darüber hinaus die Option, den Betrieb im betroffenen Bereich behördlicherseits zu untersagen – das dürfte bereits deutlich schmerzhafter sein.

WORAUF IST BEI ANWESENHEIT IM BETRIEB ZU ACHTEN?

Die Liste der Maßnahmen ist lang, die Arbeitgeber treffen müssen, sofern sie eine Anwesenheit ihrer Angestellten für unabdingbar halten:

  • Überprüfung und Aktualisierung der arbeitsschutzrechtlich vorgegebenen Gefährdungsbeurteilungen.
  • Vorgabe einer Mindestfläche von 10 Quadratmetern je Arbeitnehmer, falls in Räumen mehrere Personen gleichzeitig tätig sind.
  • Bereitstellen von medizinischen Gesichtsmasken für die Mitarbeiter, falls dies nicht möglich ist und der Inzidenzwert in der Region bei über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen einer Woche liegt.
  • Wöchentliche Corona-Schnelltests bei einer regionalen Inzidenz von höher 200 pro Woche.

HOMEOFFICE-PFLICHT UND HR

Es ist zu hoffen, dass die beschlossene Regelung – trotz fehlender Kontrollen und Sanktionsmöglichkeiten – über die Zeit der Pandemie kurzfristig Abhilfe schafft. Doch sollten Führungskräfte und Manager in Unternehmen die Zukunft im Blick haben und das mobile Arbeiten bereits heute als eine Blaupause betrachten. Denn es stellt eine Chance dar, um auch nach Abebben der Coronakrise mehr Mobilität und mehr Freiheit zu erlauben. Schließlich sind Innovation und Eigeninitiative der Beschäftigten nur partiell von deren Arbeitsort abhängig.

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ÖFFENTLICHER DIENST VERSUS UNTERNEHMEN

Die Richtung stimmt: Schon Mitte 2020 plante über die Hälfte (54 Prozent) der Unternehmen in Deutschland, Homeoffice dauerhaft stärker zu etablieren. So eine Studie des ifo Instituts, die unter anderem auf Auswertungen von Daten aus aktuellen ifo Unternehmensbefragungen und einer Mitgliederbefragung des Netzwerks LinkedIn basiert. Anders sieht es hingegen im öffentlichen Dienst aus. Eine Anfang Dezember 2020 veröffentlichte Umfrage des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zeigt: 88 Prozent der kommunalen Arbeitgeber sehen die Pandemie zwar als Digitalisierungstreiber. Doch nur rund 50 Prozent sind überhaupt bereit, Homeoffice zu ermöglichen. Die andere Hälfte weigert sich vollständig. 

Dass Arbeitnehmer ihrerseits die in der Praxis noch vergleichsweise junge Arbeitsform begrüßen, zeigt eine Studie der DAK (Juli 2020): 56 Prozent von denen, die regelmäßig zu Hause arbeiten, sind der Ansicht, sie seien dort produktiver als im Büro. Zwei Drittel haben berichtet, dass sie Beruf und Familie besser vereinbaren können. Ähnlich viele freuen sich über den Zeitgewinn, seitdem das Pendeln zum Arbeitsplatz weggefallen ist.

WAS MÜSSEN ANGESTELLTE AKTUELL BEACHTEN?

DÜRFEN BESCHÄFTIGTE TROTZ HOMEOFFICE PFLICHT INS BÜRO FAHREN?

„Für die Beschäftigten besteht keine Verpflichtung zur zwingenden Nutzung von Homeoffice“, so heißt es im aktuellen Entwurf. Damit dürfen umgekehrt Arbeitgeber das Arbeiten von Zuhause nicht einseitig anweisen. Allerdings können zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffene Betriebsvereinbarungen durchaus entsprechendes festlegen.

DÜRFEN ANGESTELLTE IN DER KANTINE ESSEN?

Ein Verbot, gemeinsam in Betriebskantinen oder Teeküchen zu essen, war geplant – doch ist es nicht gekommen. Das Argument leuchtet ein: Unter den geltenden Regelungen sei ein Kantinenbetrieb ohnehin kaum möglich. „Food to Go“ ist derzeit Standard.

WELCHE REGELN GELTEN FÜR ANGESTELLTE IN QUARANTÄNE?

Solange eine Quarantäne „nur“ sicherheitshalber erfolgt, ohne dass eine Infektion festgestellt wurde, ist der betroffene Angestellte arbeitsrechtlich dazu verpflichtet, zu arbeiten – sofern das praktikabel ist. Und damit auch nur, sofern entsprechendes Equipment wie etwa ein Firmenlaptop zur Verfügung steht. Allerdings ist es möglich, auch alternative Tätigkeiten zu verlangen. Beispiel: Ein im Pflegedienst tätiger Angestellter kann von zu Hause aus während der Quarantäne für administrative Arbeiten eingesetzt werden. Ist der Arbeitnehmer hingegen tatsächlich infiziert, wird eine Krankschreibung ausgeschrieben.

Übrigens: Der Arbeitgeber darf ohne guten Grund – nicht per Software überwachen, was Mitarbeiter im Homeoffice tun. Das ist aber auch gar nicht notwendig – denn letztlich sind es die Arbeitsergebnisse, auf die es ankommt. Dieser Wandel in der Denkweise ist notwendig, damit die neue Mobilität auch auf lange Sicht in Unternehmen ankommt – zum Vorteil für alle Seiten.

Unser Tipp

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* Im Text wird, wie in journalistischen Texten üblich, überwiegend die männliche Form gewählt. Personen männlichen und weiblichen Geschlechts sind dabei immer gleichermaßen gemeint.

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Über den Autor:

Christoph Drebes

Christoph ist ein Unternehmer aus München und hat Mystery Minds 2016 mitbegründet. Das Unternehmen hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Arbeitswelt menschlicher zu gestalten, indem es wertvolle, persönliche Verbindungen zwischen Kolleg:innen schafft. Das remote-only Team arbeitet bereits mit über 250 internationalen Unternehmen zusammen und hilft ihnen dabei, internen Netzwerke zu stärken und die Silo-Mentalität zu überwinden.


Original veröffentlicht am 23. Januar 2021 um 11:00, geändert am 19. Januar 2024 um 15:37

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